Erleichterte Grant-Anträge für Corona-Projekte

Martin Klein und Gerhard Lögters, Beauftragte für Grants und Foundation im Distrikt 1940, informieren über Erleichterungen bei der Beantragung von Grants für Covid-19-Projekte, die die Rotary Foundation beschlossen hat.

1. Abweichend von den Regeln für Global Grants ist keine Co-Finanzierung durch ausländische Sponsoren erforderlich, lediglich eine ideelle Beteiligung eines ausländischen Clubs. Global Grant-Anträge für Covid-19-Projekte werden bei der Rotary Foundation (TRF) bevorzugt behandelt.

2. Bei District Grants erlaubt TRF die Umwidmung bereits geplanter Aktivitäten auf Covid-19-Maßnahmen. Als einmalige Ausnahme wird auch die Erstattung von Ausgaben im Zusammenhang mit COVID-19, die seit dem 15. März 2020 angefallen sind, durch District Grants des Jahres 2020/21 erlaubt.

Aufgrund dieser Neuregelungen rechnen wir mit einer großen Zahl von Anträgen in den verbleibenden Wochen dieses rotarischen Jahres. Die Zuteilung der verfügbaren DDF-Mittel (District Designated Funds) obliegt in unserem Distrikt gemäß DOP (Distrikt-Organisationsplan Feb. 2017, Seite 17) einem fünf-köpfigen Ausschuss (Governor, Immediate Past Governor, Governor Elect, Governor Nominee, Chairman Foundation).

Damit wir rechtzeitig einen Überblick über Ihre geplanten Aktivitäten erhalten, bitten wir Sie, uns bis zum 8. Mai 2020 mitzuteilen, in welcher Höhe Sie noch  2019/20 Mittel aus dem DDF-Topf des Distrikts 1940 für Ihre COVID-19-Projekte einsetzen wollen.
Der DDF-Ausschuss wird dann zeitnah die Verteilung der verfügbaren DDF-Gelder festlegen. Später eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Foto: Harry Strauss/Pixabay

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